Überprüfung der Gasleitung zu Ihrer Sicherheit



Was ist die jährliche Gashausschau?

Seit rund einigen Jahren besteht für alle Hausbesitzer und Vermieter die Pflicht, regelmäßig die Gasanlagen in ihren Gebäuden zu überprüfen. Die Änderung der „technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008)“ führte diese Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung ein. Der Hausbesitzer trägt ab der Hauptabsperrvorrichtung die Verantwortung für die Gasinstallation. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheit hat er seinen Prüfungs- und Instandhaltungspflichten nachzukommen. Auch wenn die Gasanlage ganz oder nur teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird, bleibt der Hauseigentümer verantwortlich.


Was ist bei der Gashauschau zu überprüfen:

  1. Sind alle Absperreinrichtungen frei zugänglich, um in einem Notfall die Gaszufuhr umgehend abzuschalten?
  2. Sind alle Gasleitungen in einem einwandfreien Zustand, besonders wenn die Gasleitung durch Wand- und Deckendurchführungen sowie durch feuchte und ungelüftete Räume verläuft?
  3. Sind alle Gasleitungen gut befestigt? Es darf nichts an den Leitungen hängen.
  4. Sind bei verkleideten Gasleitungen Lüftungsschlitze vorhanden?
  5. Bekommt das Gasgerät genug Luft? Sind die Verbrennungsluftöffnungen an den Wänden oder den Türen des Aufstellungsraums der Gasgeräte offen?
  6. Ist eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei den Abdichtungen bzw. beim Neueinbau von Fenstern und Türen sichergestellt?
  7. Wurde der Neueinbau einer Abluft-Dunstabzugshaube und eines Abluft-Wäschetrockners mit einem Fachmann besprochen?
  8. Verläuft die Schlauchleitung des Gasherdes zur Gassteckdose ohne Knick? Ist sie ausreichend weit von Flamme und Hitze entfernt?
  9. Leuchtet die sichtbare Flamme des Gasgerätes durchgehend blau?
  10. Sind die Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren? Gibt es keinen auffälligen Gasgeruch oder ungewöhnliche Geräusche bei der Bedienung?


Ist die Gashausschau verpflichtend?

Wie schon erwähnt, bestehen die „Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) mit der Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung seit 1. Januar 2009.  Da es sich hierbei aber nur um eine technische Regel und kein Gesetz handelt, besteht keine Rechtsvorschrift, sondern nur eine private technische Regelung mit Empfehlungscharakter. Im Schadensfall kann gegenüber der Versicherung oder dem Gericht eine gut dokumentierte Gashaushaus beweisen, dass durch die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung der Gasinstallation die erforderliche Prüf- und Sorgfaltspflicht erfüllt wurde.


Wer darf die Gashausschau durchführen?

Eine Ausführung durch Dritte ist nicht erforderlich. Jeder Hausbesitzer darf die jährliche Gashausschau selbst durchführen oder sogar auf seinen Mieter übertragen, wodurch keine weiteren Kosten anfallen. Wichtig ist hierbei eine Dokumentation mit genauer Beschreibung der Tätigkeit und dem beobachteten Ergebnis mit Datumsangabe. Heizungs- und Sanitärfachbetriebe oder Schornsteinfeger bieten die jährliche Sichtkontrolle als kostenpflichtigen Service an. Diese garantieren eine saubere und lückenlose Dokumentation der durchgeführten Hausschau.